Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen

Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen
Verkehrsopferhilfe. 1. Begriff: Fonds, eingerichtet zur Entschädigung der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Geschädigten, denen wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs zustehen. Die Geschädigten können ihre Ersatzansprüche aber nicht selbst geltend machen, weil (1) das den Schaden verursachende Fahrzeug nicht ermittelt werden kann (v.a.  unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder (2) die gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht oder (3) für den Schaden die Haftpflichtversicherung keine Deckung gewährt, weil der Ersatzpflichtige vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt hat oder (4) das Vermögen des leistungspflichtigen Versicherers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§§ 12–14 Pflichtversicherungsgesetz).
- Vgl. auch  Kraftfahrtversicherung.
- 2. Aufbringung der Mittel: Beiträge der Versicherungsunternehmen, Haftpflichtschadenausgleiche und Beiträge der von der Versicherungspflicht befreiten Halter entsprechend ihrem Anteil am Gesamtbestand der Fahrzeuge.
- 3. Die Aufgaben des E. sind dem Verein Verkehrsopferhilfe e.V. übertragen; VO über den E. vom 14.12.1965 (BGBl I 2093).
- Weitere Informationen unter www.verkehrsopferhilfe.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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